Geländereiter Reiterpass 1
Ziel der Prüfung
Die Prüfung gilt als Nachweis ausreichenden Wissens und Könnens, um eigenverantwortlich oder in geführten Gruppen im Gelände und Straßenverkehr reiten bzw. mitreiten zu können.
Die Prüfung gilt in erster Linie als Erfolgskontrolle für den Prüfling. In zweiter Linie soll sie aber auch als Qualifikationsnachweis für Dritte dienen.
Was bringt mir der Reiterpass
Der Kurs ist eine Weiterbildung im Reiten und in Theorie, dabei lernst du Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Umgang, Haltung und Reiten von Pferden.
Wozu braucht es ihn?
Derzeit ist in Südtirol noch nicht Vorschrift im Besitz irgendwelcher Ausbildungen zu sein um im Gelände reiten zu dürfen. Ausgenommen davon sind jedoch die Wälder im Besitz der Provinz, sprich Domänialzonen und Naturparke. Darüber sind wir alle sicher froh, das soll dich aber nicht abhalten vom Weiterlernen und dich zu einem guten Gelände- und Freizeitreiter ausbilden zu lassen.
Manche Turnierorganisationen verlangen einen bestimmten Ausbildungsnachweis!
Muss ich bei der VFS Mitglied sein, und verfällt der Pass irgendwann?
Die Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, du kannst die Organisation jedoch mit deinem Beitritt unterstützen. Der Reiterpass hat unendliche Gültigkeit, kann aber eingezogen werden, sollte es zu Beschwerden dir gegenüber kommen.
Zulassungsbedingungen für die Prüfung:
Mindestalter 14 Jahre
Formloser Anmeldeantrag
Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr von € 85,00 für Privatisten
und € 60,00 für Kursteilnehmer
Teilnahmebescheinigung eines Kurses für Lebensrettende Sofortmaßnahmen nicht älter als 2 Jahre
Die theoretische und praktische Prüfung müssen innerhalb einem Jahr ab Anmeldung gemacht werden
Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung
Reittauglichkeit des Pferdes am Prüfungstag nach Entscheidung des Prüfers
Korrekt verpasste Zäumung und Sattelzeug in gebrauchssicherem Zustand nach Entscheidung des Prüfers. Der Prüfer kann die Teilnahme an der Prüfung auch versagen, wenn Zäumungen, Sattelungen oder Hilfszügel benutzt werden, die seiner Meinung nach nicht tierschutzgerecht sind
Die vorgeschriebene Zusatzausrüstung muss sicher und fest am Pferd mitgeführt werden und ist Bestandteil der Prüfung. Hierzu gehören Halfter oder Halsriemen und Strick, Decke, Erste-Hilfe-Päckchen, Hufkratzer, Taschenmesser, Schnur und Leuchtstreifen o. ä . für das Reiten bei Nacht
Jugendliche müssen einen Reithelm tragen und reittaugliche Schuhe bzw. Stiefel. Erwachsene sind darauf hinzuweisen, dass für sie die gleiche Empfehlung gilt
Teilnehmende Pferde müssen haftpflichtversichert sein
Die Prüfungsgebühr von € 60 für Kursteilnehmer und € 85 für Privatisten muss bezahlt worden sein
Schriftliche theoretische Prüfung:
12 Fragen müssen innerhalb 90 Minuten beantwortet werden. Pro Frage können maximal 5 Punkte erreicht werden. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung muss der Prüfling mindestens 36 Punkte von 60 erzielen.
Die Prüfungsfragen stammen aus 6 Bereichen. Werden in einem Bereich keine Punkte erreicht, gilt die theoretische Prüfung als nicht bestanden.
Es besteht die Möglichkeit diese innerhalb von zwei Monaten zu wiederholen.
Die 6 Wissensgebiete sind:
Kenntnisse zum Pferd
Entwicklungsgeschichte des Pferdes
Pferderassen
Anatomie, Sinnesorgane
Ethologie (Verhaltenslehre)
Pferdehaltung
Fütterung
Pflege
Hufkunde
Aufbau und Pflege
Schutz und Fehlstellungen
Hufkrankheiten und erste Abhilfe
Kenntnisse zum Gesundheitszustand
und zu Krankheiten
Erkennen des Gesundheitszustandes
P.A.T.- Werte
Krankheiten: Erkrankungen der Atemwege
Erkrankungen des Verdauungsapparates, Erkrankungen der Haut / Sattel – Gurten und Ladendruck
Erkrankungen des Bewegungsapparates / Überanstrengungen
Vorsorgemaßnahmen Impfungen / Wurmkuren
Gewährsmängel
Erste Hilfe am Pferd
Giftpflanzen
Stallapotheke
Sicherheitsbelange
Verhalten im Verkehr und im Gelände
Verhütung von Unfällen, Verhalten bei Gefahren und Notfällen
Haftung
Tierschutz
Gesetzesvorschriften über das Reiten im Gelände
Belange der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd
Reitlehre
Verschiedene Reitweisen und Reitlehre
Sättel, Zäumungen und andere Ausrüstungsgegenstände: Wirkungsweisen und Pflege
Grundgangarten
Geländereiten
Freizeitreiten
Das Geländepferd: Rassen, Charaktere, Eignung
Die Ausrüstung des Geländereiters
Versorgung des Pferdes in den Pausen, vor und nach dem Ritt(anbinden, eindecken, absatteln…)
Einfache Kartenkunde
Lebensrettende Sofortmaßnahmen Mensch (Extra Kurs!)
Reitprüfung
Die Prüfung besteht aus der Reitprüfung in der Bahn und dem Geländeritt.
Die Reitprüfung in der Bahn
In der Reitprüfung soll der Prüfling auf einem Pferd seiner Wahl zeigen, dass er über Grundkenntnisse im Reiten verfügt und ausreichend sicher im Umgang mit dem Pferd ist um an Geländeritten teilnehmen zu können.
In der Prüfung sind zu zeigen:
- Führen des Pferdes im Schritt und Trab neben dem Pferd, im Schritt auch vor dem Pferd
- Aufsitzen, Aufnehmen der Zügel in einer Hand und beidhändig
- Schritt
- Trab: ausgesessen, “Leichttraben” auf der richtigen Diagonale, “Leichter Sitz”
- Galopp: Links- und Rechtsgalopp, ausgesessen, “Leichter Sitz”
- Rückwärtsrichten
- Vor- oder Hinterhandwendung
- Seitengang
- Traben über Stangen
- Sprung über ein 50-60 cm hohes Hindernis aus dem Trab oder Galopp
- Trail- Übungen
Geländeritt
Der Geländeritt wird als geführter Gruppenritt geprüft, bei dem der Prüfling möglichst korrekt reiten und Anweisungen des Rittführers befolgen soll.
Folgende Aufgaben werden verlangt:
- Reiten zu einem oder zu zweien mit Sicherheitsabstand
- Positionswechsel/Vorbeireiten an der Gruppe
- Traben und galoppieren in der Gruppe
- Reiten im Straßenverkehr
- Führen der Pferde
Nach Wahl des Prüfers können in den Rittverlauf noch eingebaut werden:
- Böschung oder Steilhang hinauf/hinunter reiten
- Graben überqueren
- Springen
- Wasser durchreiten
- Brücken u ä.
Hinweis
Der Prüfer kann zu jeder Zeit Fragen aus den theoretischen Wissensgebieten oder Praxisbezogene Fragen stellen.
Gesamtbewertung
Jeder Prüfungsteil muss bestanden werden. Fällt ein Prüfling in einem oder mehreren Teilen durch, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Der Prüfer kann aber dem Prüfling Gelegenheit zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile nach vier Wochen geben. Will der Prüfling bei einem anderen Prüfer erneut zur Prüfung antreten, muss die gesamte Prüfung neu abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung werden eine Urkunde und der Ausweis ausgehändigt.

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